Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hammelburger Kanuverleih
1. Reservierung
- 1.1. Mit der schriftlichen (Post, Telefax oder E-Mail) oder mündlichen Reservierung, bietet der Interessent, (nachfolgend Mieter genannt) dem Kanuvermieter Hammelburger Kanuverleih (nachfolgend Vermieter genannt) den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der individuell vereinbarten Tour, verbindlich an. Die Reservierung kommt durch Annahme in Form einer Buchungsbestätigung seitens des Vermieters zustande.
- 1.2. Die Anmeldung einer Gruppe erfolgt durch einen vertretungsberechtigten Gruppenleiter und ist verbindlich für sämtliche Teilnehmer. Rechtsgeschäfte über Dritte sind ausgeschlossen und unwirksam. Schriftliche Vereinbarungen können neben dem Postweg über das Telefax bzw. über unsere E-Mail-Adresse getroffen werden. Bei einer Anmietung ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages anerkannt.
- 1.3. Mit der Reservierung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen an.
- 1.4. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
- 2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen auf unserer Homepage, bzw. dem Inhalt der individuell gefertigten und vereinbarten Kanutour.
3. Zahlungen
- 3.1. Der Mietpreis richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Überlassung der Kanus sowie der weiteren Ausstattung (Paddel, Schwimmwesten, wasserdichte Tonne etc.) an den Mieter erfolgt am Tag der Kanutour.
- 3.2. Der Mietpreis ist 4 Wochen vor Tourenbeginn zu überweisen. Bei kurzfristiger Buchung ist auch Barzahlung bei Tourbeginn möglich.
4. Rücktritt/Storno durch den Kunden
- 4.1. Der Kunde kann durch eine schriftliche Erklärung jederzeit von der Reservierung zurücktreten. Bei Stornierungen ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschale Stornogebühren in Rechnung stellen:
- ab 29 bis 07 Tage vor Antritt der Kanutour 50 %
- ab 06 bis 01 Tage vor Antritt der Kanutour 90 %
- Bei Nichtantritt der Kanutour 100 %
- 4.2. Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzteilnehmer für die vereinbarte Kanutour zu stellen, sofern diese sich den Vermietungsbestimmungen dieser AGB und allen daraus für sie entstehenden Rechte und Pflichten verpflichten, in den bestehenden Vertrag eintreten. Der Vermieter kann diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen ablehnen.
- 4.3. Bei vorzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
- 4.4. Regenwetter ist kein Stornierungsgrund, in diesem Fall kann der Mieter auf einen freien Termin kostenfrei umbuchen.
- 4.5. Bei offizieller Sturmwarnung durch den Deutschen Wetterdienst vor Tourenbeginn kann kostenfrei storniert werden und der Rechnungsbetrag wird zurückerstattet.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Kanuverleiher
- 5.1. Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz Ermahnung erheblich stört oder sich und andere Teilnehmer gefährdet. Eine Erstattung des Mietpreises erfolgt nicht.
- 5.2. In Fällen höherer Gewalt, Hochwasser oder Krankheit des Vermieters kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn eine planmäßige Durchführung der vertraglich vereinbarten Kanutour durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- 6.1. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen aus von uns nicht zu verantwortenden Gründen, nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des anteiligen Mietpreises.
7. Haftung des Mieters
- 7.1. Der Mieter haftet für die Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der angemieteten Gegenstände in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der beschädigten, zerstörten oder verloren gegangenen Mietsache. Weiterhin haftet der Mieter auch für Schäden an Dritten durch unsachgemäße Handhabung als auch durch den Betrieb des Bootes.
- 7.2. Bei Gruppen haftet der vertretungsberechtigte Gruppenleiter, der den Mietvertrag unterschrieben hat, gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der vertretungsberechtigte Gruppenleiter haftet alleine, wenn der Schadensverursacher selbst nicht zu ermitteln ist.
- 7.3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson. Das Tragen von Schwimmwesten ist verpflichtend.
- 7.4. Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
8. Haftung des Vermieters
- 8.1. Für den Verlust von Kleidung und/oder Wertsachen (z.B. Handys, Schmuck, Bargeld etc.) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird pro Boot ein wasserdichtes Behältnis zur Verfügung gestellt.
- 8.2. Die Benutzung der vom Hammelburger Kanuverleih zur Verfügung gestellten Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
- 8.3. Der Hammelburger Kanuverleih haftet für Schäden, die aufgrund Überbuchung oder mangelhafter Ausrüstung entstehen. Die Haftung beschränkt sich auf den Buchungsbetrag.
9. Umweltschutz
- 9.1. Die Teilnehmer haben zu beachten, dass während der Kanutour nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegstellen benutzt werden. Wehre sind zu umtragen. Alle geltenden Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.
10. Rückgabe der Mietsachen
- 10.1. Die Rückgabe der Boote und Ausrüstung erfolgt im sauberen Zustand. Ist dies nicht der Fall wird eine entsprechende Reinigungspauschale in Höhe von 15 Euro für das jeweilige Boot in Rechnung gestellt und ist sofort in bar zu zahlen.
11.Ersatzansprüche des Teilnehmers
- 11.1. Der Mieter bzw. die Teilnehmer sind verpflichtet, den Zustand der gemieteten Boote samt Ausrüstung bei Übergabe spätestens vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Nach Fahrtantritt auftretende Mängel müssen dem Vermieter unmittelbar, notfalls fernmündlich, unverzüglich angezeigt und Abhilfe gefordert werden. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz seitens des Mieters ausgeschlossen.
12.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- 12.1. Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, gilt für diese die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Vertragsbedingungen werden davon nicht berührt.
13. Gerichtsstand
- 13.1. Maßgeblich ist die deutsche Rechtsprechung. Klagen gegen den Vermieter sind an dessen Firmensitz zu erheben. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
Vermieter:
Hammelburger Kanuverleih
Jürgen Leitschuh
Saaletalstr. 3
97762 Hammelburg
St-Nr.205/539/01554